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Berufspädagogische Fortbildungen für PraxisanleiterInnen

Verlängerung der Jahresfristen für 2020 und 2021

PraxisanleiterInnen nehmen eine wichtige Rolle in der Pflegeausbildung ein, denn durch ihr praxisorientiertes pädagogisches Grundwissen planen und führen sie gezielte Anleitungssituationen durch. Um ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und ihre Kompetenzen zu erweitern, müssen alle PraxisanleiterInnen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden nachweisen.

Mit dem aktuellen Erlass des MK wurden weitere Regelungen für die Durchführung der zu absolvierenden berufspädagogischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden getroffen (§ 4 Abs. 3 1 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAprV)).

 

Die Frist zur Absolvierung der berufspädagogischen Fortbildung im Umfang von mind. 24 Stunden, wurde aufgrund der pandemischen Lage verlängert:

  •     Für die Fortbildungsstunden, die im Jahr 2020 hätten nachgewiesen werden müssen, verlängert sich die Frist bis zum 30.09.2021
  •     Für Fortbildungen, die im Jahr 2021 absolviert werden müssen, erfolgt eine Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2022

 

Wir werden unseren PraxisanleiterInnen weiterhin die Möglichkeit bieten, monatlich an einer Fortbildung teilzunehmen. In den kommenden Wochen werden wir die Themen und die Termine für das restliche Jahr auf unserer Homepage veröffentlichen.

 

 

-AKl-

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